Werk, das von der Fédération Wallonie-Bruxelles als Schatz klassifiziert wurde (15. September 2011)
Dieses Relief, dessen Stilelemente es uns ermöglichen, das Stück auf den dritten Abschnitt des 12. Jahrhunderts zu datieren, ist mit drei Medaillons verziert, die nach Allegorien geformt wurden. Auf dem mittleren befindet sich eine männliche Figur, die von vorne betrachtet wird. Mit Bart und Calotte wird sie zum Vertreter der Ehre bestimmt. Der Mann streckt seinen rechten Arm in einer Geste der Zustimmung zu einem im Profil knienden Mann aus und bietet ihm einen Becher an. In der rechten Hand hält er ein Medaillon. Eine Inschrift kennzeichnet diese zweite Figur als die Arbeit, die Honig anbietet. Ein drittes Medaillon, das symmetrisch zum vorherigen ist, zeigt eine verschleierte Frau. Es ist die Fürsorge, die mit ebenfalls gebeugtem Knie zwei Tassen Absinth in Richtung der Hauptfigur hält. Doch offenbar wendet sich die Ehre von ihr ab ... Das Ganze wird als „Mysticum Apollinis“, das „Geheimnis des Apollo“ bezeichnet und durch eine weitere Inschrift ergänzt, deren Bedeutung bereits unterschiedlich interpretiert wurde. Die Komposition soll auf jeden Fall eine Allegorie der Ehre, die die Arbeit belohnt, darstellen, doch diese Thematik bleibt in der mittelalterlichen Ikonografie einzigartig. Die Ehre wäre dann mit Apollon gleichzusetzen, dem Sonnengott, der das Licht der Intelligenz verbreitet. Eine solche Ikonografie unterstreicht das Bestreben der Lütticher Kleriker, die antike Kultur in das intellektuelle Denken zu integrieren, welches sie unterrichteten. Das Vorhandensein zahlreicher Allegorien in den maasländischen Werken zeugt auch von dem Wunsch nach Umsetzung von Ideen in Bilder. So kann die Hypothese aufgestellt werden, gemäß welcher das Relief, bei welchem es sich zweifellos um ein Tympanon für ein Portal handelt, in den Bau einer Schule integriert werden konnte, vielleicht sogar in jene, die der Lambertuskathedrale angeschlossen war und deren Renommee weit über die Grenzen der Diözese hinaus reichte.
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Das Dekret vom 11. Juli 2002 ermöglicht es, Güter, die für die Föderation Wallonien-Brüssel von bemerkenswertem Interesse sind, als Schatz zu klassifizieren. In diesem Rahmen werden mehrere Werke, deren künstlerische Qualität, Seltenheit oder Verbindungen zur Geschichte und Kunstgeschichte nicht mehr nachgewiesen werden müssen, durch diese Einstufung stärker aufgewertet. Diese Anerkennung ermöglicht es, diese Prunkstücke unseres Kunst- und Kulturerbes hervorzuheben, aber vor allem, sie besser zu schützen, bei der Restaurierung zu helfen oder zu verhindern, dass sie ins Ausland verkauft werden. Jedes Jahr werden mehrere bedeutende historische Werke als Schätze anerkannt.
Ein geschütztes Gut erhält den Status eines "Schatzes". Dieser Begriff hat seinen Ursprung im europäischen Recht, das jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit bietet, seine "nationalen Schätze von künstlerischem, historischem oder archäologischem Wert" zu schützen. Diese Schätze entziehen sich daher dem Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union und können Beschränkungen oder Verbote für die Verbringung aus dem betreffenden nationalen Hoheitsgebiet auferlegt werden.
Weitere Informationen auf der Website der Fédération Wallonie-Bruxelles.