Werk, das von der Fédération Wallonie-Bruxelles als Schatz klassifiziert wurde.
Lütticher Gewehr von der Weltausstellung in Paris 1867
Diese Waffe stellt ein Meisterwerk der Ziselierung und Einlegearbeiten im 19. Jahrhundert dar. Es handelt sich im Prinzip um ein Jagdgewehr mit zwei Schuss für Patronen mit Lefaucheux-Zündung, welches in Europa sehr verbreitet war. Die Präsentation ist jedenfalls außergewöhnlich. Die Läufe von Léopold Bernard in Paris bestehen aus „Torsionsdamast“. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das das Eisen- und Stahlschmieden verereint, um ein flexibles und widerstandsfähiges Metall zu erhalten, dessen heterogene Struktur nach einer Säurebehandlung an der Oberfläche zu sehen ist. Die Ziselierung und die Relief-Einlegearbeiten aus Gold stammen vom Lütticher Joseph Boussart.
Sie sind in ihrem „Neo-Renaissance“-Stil von Jagdmotiven inspiriert, nämlich von stilisierten Hunden pflanzlichen Ornamenten. Der Abzugsbügel ist in runder Form ziseliert und stellt einen Hund dar, der auf ein Paar junger Rebhühner lauert, während die Hämmer der Schlaghebel in Form von Chimären gestaltet sind.
Die Weltausstellung von 1867 markiert den Höhepunkt des Zweiten französischen Kaiserreichs. Sie fand auf dem Champ de Mars statt – an jenem Ort, an welchem zwanzig Jahre später der Eiffelturm errichtet werden würde.
Die Lütticher, die damals zu den größten Waffenherstellern weltweit gehörten, stellten dort zahlreiche Produkte aus. Pierre Joseph Lemille (1811-1882) – welcher später das Waffenmuseum von Lüttich gründen sollte – nahm hier vor allem mit diesem Gewehr und einem ähnlichen Stück, das von Cuvelier (MAL 4.720) ziseliert war, viel Platz ein.
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Das Dekret vom 11. Juli 2002 ermöglicht es, Güter, die für die Föderation Wallonien-Brüssel von bemerkenswertem Interesse sind, als Schatz zu klassifizieren. In diesem Rahmen werden mehrere Werke, deren künstlerische Qualität, Seltenheit oder Verbindungen zur Geschichte und Kunstgeschichte nicht mehr nachgewiesen werden müssen, durch diese Einstufung stärker aufgewertet. Diese Anerkennung ermöglicht es, diese Prunkstücke unseres Kunst- und Kulturerbes hervorzuheben, aber vor allem, sie besser zu schützen, bei der Restaurierung zu helfen oder zu verhindern, dass sie ins Ausland verkauft werden. Jedes Jahr werden mehrere bedeutende historische Werke als Schätze anerkannt.
Ein geschütztes Gut erhält den Status eines "Schatzes". Dieser Begriff hat seinen Ursprung im europäischen Recht, das jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit bietet, seine "nationalen Schätze von künstlerischem, historischem oder archäologischem Wert" zu schützen. Diese Schätze entziehen sich daher dem Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union und können Beschränkungen oder Verbote für die Verbringung aus dem betreffenden nationalen Hoheitsgebiet auferlegt werden.
Weitere Informationen auf der Website der Fédération Wallonie-Bruxelles.