Werk, das von der Fédération Wallonie-Bruxelles als Schatz klassifiziert wurde (am 1. März 2013)
Gustave Serrurier, bekannt als Serrurier-Bovy, (1858-1910) ist mit Recht als eine der Galionsfiguren des Jugendstils in Belgien bekannt – ebenso wie Van de Velde und Horta. Der Architekt, der vor allem aber Möbeldesigner war, hatte die Gelegenheit, neben einer recht umfangreichen Produktion einige bemerkenswerte Möbel-Ensembles umzusetzen, die aus der gesamten Einrichtung wichtiger Gebäude bestanden. Er dekorierte so das Schloss von La Chapelle-en-Serval bei Compiègne (1901), seine eigene Villa „L'Aube“ in Cointe (1903), La Cheyrelle in Dienne in der Auvergne (1903-1909) und schließlich die Villa Ortiz-Basualdo in Mar del Plata in Argentinien (1910-1912). Obwohl diese Ensembles heute gut dokumentiert sind, sind sie fast alle weit verstreut. Dieses bemerkenswerte Klavier und auch der außergewöhnliche Billardtisch, der ebenfalls im Museum aufbewahrt und präsentiert wird, wurde für das Schloss von La Chapelle-en-Serval entworfen. Im Ersten Weltkrieg wurde das Ensemble beschädigt. Es ist sehr gut durch illustrierte Artikel dieser Zeit dokumentiert, welche uns diese bemerkenswerten Objekte in ihrem Kontext zeigen.
Der Lütticher Maler Emile Berchmans (1867-1947) arbeitete für Innendekorationen häufig mit anderen zeitgenössischen Architekten wie Paul Jaspar (1859-1945) zusammen. Hier fertigte er die bemalten Tafeln des Klaviers und das Musikregal an. Zudem ist er der Urheber des großen Plakats, dass bei Bénard für das Brüsseler Geschäft des Hauses Serrurier-Bovy gedruckt wurde.
Das Instrument selbst ist eine Anfertigung des Hauses Pleyel in Paris.
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Das Dekret vom 11. Juli 2002 ermöglicht es, Güter, die für die Föderation Wallonien-Brüssel von bemerkenswertem Interesse sind, als Schatz zu klassifizieren. In diesem Rahmen werden mehrere Werke, deren künstlerische Qualität, Seltenheit oder Verbindungen zur Geschichte und Kunstgeschichte nicht mehr nachgewiesen werden müssen, durch diese Einstufung stärker aufgewertet. Diese Anerkennung ermöglicht es, diese Prunkstücke unseres Kunst- und Kulturerbes hervorzuheben, aber vor allem, sie besser zu schützen, bei der Restaurierung zu helfen oder zu verhindern, dass sie ins Ausland verkauft werden. Jedes Jahr werden mehrere bedeutende historische Werke als Schätze anerkannt.
Ein geschütztes Gut erhält den Status eines "Schatzes". Dieser Begriff hat seinen Ursprung im europäischen Recht, das jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit bietet, seine "nationalen Schätze von künstlerischem, historischem oder archäologischem Wert" zu schützen. Diese Schätze entziehen sich daher dem Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union und können Beschränkungen oder Verbote für die Verbringung aus dem betreffenden nationalen Hoheitsgebiet auferlegt werden.
Weitere Informationen auf der Website der Fédération Wallonie-Bruxelles.